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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die Hasmik Guyumjyan, geb. , Dahlienstraße 18, 8054 Graz im Rahmen des Betriebes ihres Einzelunternehmens „PERCEFT CAR RENT“, im Folgenden kurz als PCR bezeichnet, welches den Geschäftszweig der Autovermietung hat, für ihre jeweiligen Vertragspartner erbringt.
PCR vereinbart mit ihren Vertragspartnern, dass auf sämtliche Vertragsbeziehungen und Leistungen die AGB der PCR in der jeweils zum Vertragsabschluss geltenden Fassung anzuwenden sind. Die Geltung entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich abbedungen.
Der Vertrag zwischen PCR und dem Vertragspartner kommt durch beidseitige Unterfertigung eines schriftlichen Mietvertrages durch PCR und seinen Vertragspartner zustande. In diesem Mietvertrag erfolgt eine Einigung über den Vertragsgegenstand, die Art der Leistung und das hierfür zu entrichtende Entgelt. Mit Unterfertigung dieses schriftlichen Mietvertrages gelten auch diese AGB als von beiden Vertragsteilen akzeptiert und werden diese dem Vertragspartner sowohl im Zuge der Vertragsunterfertigung durch PCR zur Verfügung gestellt und sind auch jederzeit auf der Homepage von PCR, www.perfectcarrent.at einsehbar.
Die Höhe des Entgeltanspruch/des Mietzinses richtet sich nach dem jeweiligen schriftlichen Mietvertrag. Sämtliche Preise verstehen sich inkl. 20 % USt. Im Entgelt enthalten sind Versicherungsprämien und Straßenbenützungsgebühren. Bei Überschreitung der vereinbarten Km-Leistung gemäß Mietvertrag fällt pro zusätzlich zurückgelegten 1 km ein zusätzliches Entgelt von € 0,60 an.
Das Mindestalter für den Abschluss eines Mietvertrages mit PCR ist das vollendete 21 Lebensjahr. Bei Abschluss des Mietvertrages muss ein gültiger Führerschein für die jeweilige Fahrzeugklasse sowie ein Personalausweis/Reisepass in Vorlage gebracht werden.
Der Vertragspartner haftet gegenüber PCR für alle Schäden, die am jeweiligen Mietgegenstand während der vereinbarten Mietdauer eintreten, ebenso wie für sämtliche aus einer allfälligen Beschädigung des Mietgegenstandes resultierenden Folgeschäden. Wenn für den jeweiligen Mietgegenstand eine aufrechte Kaskoversicherung besteht, haftet der Vertragspartner auch für die Zahlung des im Kaskoversicherungsvertrages vereinbarten Selbstbehaltes.
Zur Sicherstellung der Ansprüche von PCR aus den abzuschließenden Mietverträgen, ist vom Vertragspartner zwingend bei Vertragsabschluss eine Kaution iHv € 900,00 an PCR zu entrichten.
Der Vertragspartner ist verpflichtet den jeweiligen Mietgegenstand möglichst pfleglich und schonend zu behandeln. Die Nutzung des Mietgegenstandes darf nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und nur innerhalb der politischen Grenzen der Republik Österreich/der europäischen Union erfolgen. Eine Weitergabe oder Untervermietung des Mietgegenstandes ist unzulässig. Der Transport von Gefahrengut jeglicher Art ist ebenso untersagt, wie der Transport von Tieren. Allfälliges Ladegut ist fachgerecht abzusichern. Das Rauchen im Fahrzeug (auch von E-Zigaretten) ist untersagt. Die Nutzung des Fahrzeuges in einem durch Alkohol oder sonstige Substanzen beeinträchtigten Zustand (Suchtmittel, Medikamente) ist unzulässig. Wenn der Vertragspartner in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, hat er diesen unverzüglich polizeilich zu melden und PCR hiervon unter Bekanntgabe des Unfallhergangs zu informieren. Die Rückstellung des jeweiligen Vertragsgegenstandes bei Ende der Mietdauer hat mit vollem Tank zu erfolgen.
Verwaltungsstrafen, die aufgrund von während der jeweiligen Mietdauer verwirklichten Delikten erlassen werden, sind, unabhängig von deren Berechtigung, vom Vertragspartner zu bezahlen. PCR ist berechtigt, für die Bearbeitung von Verwaltungsstrafen eine Gebühr iHv € 20,00 inkl. USt gegenüber dem Vertragspartner zu verrechnen.
Wenn vom Vertragspartner ein Mietgegenstand vor Abschluss des schriftlichen Mietvertrages fernmündlich oder via Internet gebucht wurde, ist dieser verpflichtet eine Stornogebühr iHv 50 % des gesamten im Rahmen des Mietvertrages zu zahlenden Entgeltes an PCR zu bezahlen, sollte aus welchem Grund auch immer kein schriftlicher Mietvertrag zustande kommen.
Mit Annahme dieser AGB erklärt sich der Vertragspartner mit der Archivierung und Verarbeitung von persönlichen und sensiblen Daten sowie deren Weitergabe an dritte Personen einverstanden, sofern diese Personen zwingend in die Leistungserbringung durch PCR eingebunden werden müssen. Diese Einwilligung kann vom Vertragspartner jederzeit widerrufen werden, was jedoch zur Folge haben kann, dass eine weitere Inanspruchnahme von Leistungen durch PCR nicht mehr möglich ist.
Ein Widerruf dieser Einwilligungserklärung hat unmittelbar gegenüber PCR stattzufinden.
Auf die vertragliche Beziehung und daraus resultierende schadenersatz- oder bereicherungsrechtliche Ansprüche zwischen PCR und seinem Vertragspartner ist ausschließlich das materielle Recht der Republik Österreich anwendbar.
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche aus den Vertragsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und PCR resultierenden Rechtsstreitigkeiten ist das Bezirksgericht Graz-Ost.
Jegliche Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollte eine der vorstehenden Klauseln nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Gültigkeit des Vertrages oder der übrigen Bestimmungen der AGB nicht.
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