Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Reservierungen und Mietverträge über Fahrzeuge mit Hasmik Guyumjyan, handelnd unter PerfectCarRent (nachfolgend „PerfectCarRent“). Entgegenstehende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn PerfectCarRent ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Die Angaben in der konkreten Reservierungsbestätigung und im bei der Übergabe unterzeichneten Mietvertrag gehen diesen allgemeinen Bedingungen vor.
Reservierung und Vertragsschluss
Eine über die Website, per E-Mail, Telefon oder WhatsApp abgesendete Buchung ist zunächst eine Reservierungsanfrage. Sie wird erst durch die persönliche Bestätigung von PerfectCarRent verbindlich. Der eigentliche Mietvertrag wird spätestens bei der Fahrzeugübergabe schriftlich abgeschlossen.
Die Verfügbarkeit wird für den gewünschten Zeitraum geprüft. Ist das gewählte Fahrzeug nicht verfügbar, kann ein vergleichbares Fahrzeug angeboten werden; ein Austausch erfolgt nicht ohne Zustimmung des Kunden.
Preise, Zahlung und Freikilometer
Es gelten die bei der Buchung angezeigten beziehungsweise individuell bestätigten Preise. Verbraucherpreise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlung und Kaution sind grundsätzlich bei der Abholung in bar fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Im Mietpreis sind 200 Kilometer pro Miettag enthalten. Jeder darüber hinaus gefahrene Kilometer wird mit 0,40 EUR berechnet. Vereinbarte Zustell- oder Abholkosten werden in der Buchungsübersicht beziehungsweise der Bestätigung ausgewiesen.
Mindestalter und erforderliche Dokumente
Fahrer müssen mindestens 22 Jahre alt sein und eine für die Fahrzeugklasse gültige Fahrerlaubnis besitzen. Bei der Übergabe sind ein gültiger Führerschein sowie Reisepass oder Personalausweis vorzulegen. Soweit für die Verwendung in Österreich erforderlich, ist zusätzlich ein internationaler Führerschein mitzuführen.
Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag eingetragenen und von PerfectCarRent zugelassenen Personen gelenkt werden.
Kaution
Bei der Abholung ist die bei der Buchung für das gewählte Fahrzeug angezeigte Kaution in bar zu hinterlegen. Sie wird bei ordnungsgemäßer, vollständiger und pünktlicher Rückgabe zurückbezahlt.
Berechtigte Forderungen können mit der Kaution verrechnet werden, insbesondere wegen fehlenden Kraftstoffs, erheblicher Verschmutzung, verspäteter Rückgabe, Mehrkilometern, nicht versicherter Kleinschäden oder fehlender Ausstattung. Weitergehende berechtigte Ansprüche bleiben unberührt.
Nutzung und Sorgfaltspflichten
Das Fahrzeug ist sorgfältig, entsprechend der Bedienungsanleitung und ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen zu verwenden. Untervermietung, Weitergabe an nicht eingetragene Fahrer, Motorsport, Fahrtests sowie die Beförderung von Gefahrgut sind untersagt. Ladung ist vorschriftsmäßig zu sichern.
Rauchen und die Nutzung von E-Zigaretten im Fahrzeug sind untersagt. Das Lenken unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder beeinträchtigenden Medikamenten ist nicht zulässig. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung und mit geeigneter Sicherung transportiert werden.
Auslandsfahrten
Auslandsfahrten sind ohne Zusatzgebühr in der EU sowie in der Schweiz, im Vereinigten Königreich, in Norwegen, Island, Liechtenstein, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien gestattet. Das Reiseziel ist PerfectCarRent vor Fahrtantritt mitzuteilen.
Fahrten in die Türkei, Ukraine, nach Belarus, Russland, Moldau, Kosovo sowie in außereuropäische Staaten sind nicht gestattet. Für nicht ausdrücklich genannte Ziele ist vorab eine schriftliche Zustimmung einzuholen.
Versicherung, Schäden und Unfälle
Die Fahrzeuge verfügen über eine Vollkaskoversicherung. Bei einem vom Mieter verschuldeten Unfall beträgt der Selbstbehalt grundsätzlich 750 EUR, soweit der Versicherungsschutz greift.
Unfälle, Diebstahl, Wildschäden und sonstige erhebliche Schäden sind unverzüglich der Polizei und PerfectCarRent zu melden. Ein Unfallbericht ist vollständig auszufüllen; Schuldanerkenntnisse gegenüber Dritten dürfen nicht abgegeben werden. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, unzulässiger Nutzung oder Verletzung der Meldepflicht kann der Versicherungsschutz entfallen.
Rückgabe, Kraftstoff und Verspätung
Das Fahrzeug ist am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit, mit dem bei der Übergabe dokumentierten Kraftstoffstand, sämtlichen Schlüsseln, Dokumenten und Zubehör zurückzugeben. Abweichungen oder eine notwendige Verlängerung sind unverzüglich abzustimmen.
Kosten für fehlenden Kraftstoff, übermäßige Verschmutzung, verspätete Rückgabe oder verlorene Ausstattung können nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden.
Verkehrsverstöße und Verwaltungsstrafen
Der Mieter trägt sämtliche während der Mietzeit verursachten Maut-, Park- und Verkehrskosten sowie Strafen. PerfectCarRent darf die zur Bearbeitung erforderlichen Mieterdaten an Behörden oder berechtigte Stellen weitergeben und einen angemessenen, nachweisbaren Bearbeitungsaufwand verrechnen.
Stornierung
Eine bestätigte Reservierung kann bis drei Kalendertage vor dem vereinbarten Abholtermin kostenlos storniert werden. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen kann eine angemessene Entschädigung für den tatsächlich entstandenen Ausfall verlangt werden; ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Vermietung werden berücksichtigt.
Datenschutz
Personenbezogene Daten werden zur Bearbeitung der Reservierung, Durchführung des Mietvertrags, Kommunikation und Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung dieser Website.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Für Verbraucher bleiben zwingende Schutzvorschriften ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates und die gesetzlichen Gerichtsstände unberührt. Im unternehmerischen Geschäftsverkehr wird, soweit zulässig, Graz als Gerichtsstand vereinbart.
Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen sollen schriftlich festgehalten werden. Individuelle Vereinbarungen im Mietvertrag bleiben vorrangig. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.